| Seit
dem 01.01.09 ist die aktuell gültige Version der Verordnung
über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und
Warmwasserkosten (kurz: Heizkostenverordnung oder auch HKVO)
in Kraft.
Sinn
und Zweck
Die
Heizkostenverordnung ist für Gebäudeeigentümer,
Hausverwalter, Mieter, Wohnungseigentümer und nicht zuletzt
für die Wärmedienstunternehmen die rechtliche Grundlage
und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung.
Natürlich kann eine Verordnung mit 14 Paragraphen nicht
jeden Einzelfall und jede Besonderheit berücksichtigen. Als
grobe Richtlinie ist sie dennoch durchaus geeignet. |